der Fa. das|werbeatelier, Inh. Berndt Heinrich,
Spindelstraße 2, 49074 Osnabrück
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Preisangebot. Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach beson- derer Vereinbarung und ohne Skontogewährung angenommen.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- u. Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorrauszahlung verlangt werden. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
3. Zahlungsverzug. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so können wir Vorrauszahlung und sofor- tige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegrün- deten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug werden je angefangene Woche ein Aufschlag von 0,25% der Rechnungssumme erhoben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalte. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbar- ten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf der gelieferten Ware in Höhe des Rechnungsbetrages auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den uns abgetreten, welcher die Abtretung hierdurch annimmt.
Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe an den Auftraggeber bei dem Lieferanten eingegangen ist. Für Verschulden des Personals wird nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.
5. Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch die Verkäuferin nach billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigste oder schnells- ten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
6. Haftung für normale Vorlagen. Für alle uns eingesandten Vorlagen haften wir maximal vier Wochen und nur in Höhe des Materialwertes, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung. Das gilt sowohl für Verlust als auch für Beschädigung von Vorlagen und Druckunterlagen. In Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Rohrbruch und dergleichen) ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Haftung für wertvolle Vorlagen. Werden uns Vorlagen übergeben, deren Einzelwert 250,00 Euro bzw. deren Gesamtwert 2500,00 Euro übersteigt, so ist uns dieses bei Auftragserteilung anzugeben. Unterbleibt dieser Hinweis, so ist eine darüber hinausgehende Haftung für Beschädigung oder Verluste ausgeschlossen.
8. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3 Monaten nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papieres, Kartons und son- stigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit
bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw. durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
9. Verpackung aller Art wird zu den Selbstkosten zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.
10. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
11. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen. Nutzungsrechte an unseren Kreativleistungen wie Konzeption, Gestaltung, Text etc. werden ausschließlich für das betreffende Projekt erteilt. Jede weitere Verwendung und deren Abgeltung ist schriftlich zu vereinbaren. Nachdruck oder/und Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren, ist ohne unsere Genehmigung unzulässig.
Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen unserer Einwilligung. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns hergestellten Materialien (u. a. Fotografien, Bilder, Filme, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen) nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden. Für Verwendung von lizenziertem Material (z.B. von Bildagenturen) für Kundenprojekte gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen des Lizenzgebers/Anbieters (z. B. der Bildagentur). Eine Haftung durch uns ist generell ausgeschlossen.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist.
Bei Erwerb durch den Auftraggeber sind wir berechtigt, unseren Arbeitsaufwand in materiel- ler und geistiger Hinsicht dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Erst mit Zahlung des hierfür in Rechnung gestellten Betrages geht das Eigentum auf den Auftraggeber über.
Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.
12. Versicherungen. Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, Datensätze oder sonstige eingebrachter Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
13. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht ver- pflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges beauftragt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
14. Mehr- und Minderlieferung. Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- und Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben oder besonders schwierigen Druck auf 10%. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- und Minderlieferung, wenn das Papier von dem Lieferanten aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papierzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.
15. Werbemittel. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind. Zur Berechnung gelangt die tatsächliche ausge- lieferte Menge.
16. Firmentexte und Betriebs-Kenn-Nummer. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe ent- sprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschließ- lich Wechsel- und Urkundenprozesse ist unser Firmensitz in Osnabrück. Es gilt ausschließ- lich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Osnabrück, im April 2021